Landschaftsinitiative: Spannende Schlussetappe des Gegenvorschlags
Die Landschaftsinitiative setzt sich dafür ein, die Verbauung des Kulturlandes zu stoppen, um Landschaft, Natur und Böden zu schützen. Die vielversprechende Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, über welche der Nationalrat bereits beraten hat, könnte indirekter Gegenvorschlag werden.
«Auen sind prägendes Landschaftselement und Biodiversitätshotspot. Aufgrund der intensiven Landnutzung sind jedoch seit 1850 über 90 Prozent der Auen verschwunden. Wollen wir die letzten zehn Prozent nicht auch noch verlieren, müssen wir den Flächenfrass ausserhalb der Bauzonen endlich stoppen.»
Martina Munz, Präsidentin Aqua Viva
Die Landschaftsinitiative will das überbordende Bauen ausserhalb der Bauzonen stoppen. In den letzten vier Jahren, seit der Lancierung der Initiative, verzeichnet die Bundesstatistik 23'000 neue Gebäude ausserhalb des Baugebiets! Die Initiative hilft, unsere schönsten Landschaften und die Biodiversität zu schützen und die besten Landwirtschaftsböden zu erhalten. Zum Thema «Bauen ausserhalb der Bauzone» hat der Nationalrat im Juni 2023 die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) mit einigen guten Vorschlägen verabschiedet. Nun liegt der Ball beim Ständerat, um mit der Bereinigung der letzten Differenzen im Gesetz zu entscheiden, ob das RPG2 als valabler indirekter Gegenvorschlag zur Initiative gelten kann.
Aqua Viva unterstützt die Landschaftsinitiative, um den Schutz von ans Wasser gebundenen Lebensräumen und Arten zu stärken.
«Ja» zum Stromgesetz und den gemachten Zusagen in Sachen Naturschutz
Das Stromgesetz markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Energiewende und verstärktem Klimaschutz. Aqua Viva empfiehlt daher, am 9. Juni mit «Ja» für das Stromgesetz zu stimmen.
Im Rahmen des Angebots «Wasserstadt Zürich» führen die Naturschulen Zürich, PUSCH und Aqua Viva Wassererlebnistage am Wehrenbach durch. Schüler:innen aus zehn Zürcher Schulen lernen so den Bach aus verschiedenen Perspektiven kennen.
Die Gemeinde Freienbach SZ möchte ihren Gewässern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Raum zugestehen. Dagegen haben Aqua Viva, Pro Natura und WWF beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.