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Bild: © Mario – adobe.stock.com

Gewässerräume: Grosser Schaden für die Artenvielfalt abgewendet

Mit dem Gewässerschutzgesetz wurden die Gemeinden dazu verpflichtet, ihren Gewässern angemessenen Raum für die Erfüllung ihrer biologischen Funktion zu geben. Der Vollzug dieses wichtigen Gesetzes verlief jedoch schleppend und geriet immer wieder unter politischen Beschuss. Die SVP-Politiker Werner Hösli und Jakob Stark wollten zuletzt die Gewässerräume im landwirtschaftlichen Gebiet mit einer Ausnahmeregel verkleinern. Der Nationalrat lehnte ihre Motion mit 100 zu 84 Stimmen ab.

Weissemme im Kanton Luzern: So hätten Gewässer im landwirtschaftlichen Gebiet nach Annahme der Motion weiterhin aussehen dürfen.

Motion wollte Ausnahmeregeln für die Landwirtschaft

Die Initianten der Motion argumentierten, dass in Kantonen mit engen Verhältnissen im Talboden die festgelegten Gewässerräume der Landwirtschaft einen Hauptteil der Futtergrundlage für die Betriebe entziehen. Mittels einer Ausnahmeregel hätten die Gewässerräume in solchen Gebieten nach Annahme der Motion weiterhin intensiv bewirtschaftet werden können.

Gewässerräume bieten zentrale Funktionen für Mensch und Umwelt

Dass es bei den Gewässerräumen jedoch nicht nur um die Interessen der intensiven Futterproduktion geht, ist klar: Ausreichend bemessene Gewässerräume sind entscheidend für effektiven Hochwasserschutz. In breit bemessenen Gewässerräumen kann Wasser nach einem Unwetter schadlos abfliessen, was gerade in Anbetracht des Klimawandels immer wichtiger wird. Ausserdem filtern die Gewässerräume Schadstoffe aus dem Wasser, bieten wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen und einen hohen Erholungs- und Erlebniswert für Menschen. Auch dürfen Gewässerräume weiterhin extensiv bewirtschaftet werden – die Verwendung von Düngemitteln und Pestiziden ist darin zum Schutz des Gewässers jedoch verboten.

Ernsthafte Konsequenzen für unsere Gewässer

Ein unveröffentlichter Bericht des Bundesamts für Umwelt zeigte vor der Abstimmung auch die ernsten Konsequenzen dieser Motion auf: Sogar in einem Bergkanton wie Graubünden hätte die Motion den Landwirt:innen gesamthaft nur 0.7% mehr Land gebracht, während den bedrohten Gewässern dort gesamthaft bis zu 75% weniger Raum zur Verfügung gestanden wäre. Dies ergibt sich, weil nur wenige Höfe an einem Gewässer Land besitzen, den Gewässern aber bereits jetzt wenig Raum zur Verfügung steht. Kantone und Bundesrat argumentierten demnach auch für eine Ablehnung Motion. Nach ihrer Auffassung seien bereits mit dem heutigen Gesetz pragmatische Lösungen bei beengten Verhältnissen möglich.

Aqua Viva begrüsst die Ablehnung der Motion

Aqua Viva begrüsst, dass der Nationalrat den Gewässerschutz nicht weiter aufweicht und den gewonnenen Kompromiss mit der Volksinitiative "Lebendiges Wasser“ weiterhin würdigt. Die Sorge um die Schweizer Bäche und Flüsse in der Bevölkerung ist gross - dies ist spätestens seit den Abstimmungen vom 13. Juni klar. In Anbetracht der Biodiversitätskrise ist jede Aufweichung des Schutzes unserer vielfältigen Gewässer ein absolutes No-Go.