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Bild: © Michel Roggo - roggo.ch

Artikel aus Aqua Viva 2/2023

Politisch umkämpfte Lebensgrundlage

Wie viel Wasser wir für die Stromproduktion nutzen und wie viel wir in unseren Flüssen belassen, ist entscheidend für die Fischvielfalt in unseren Gewässern. David Bittner, Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei-Verbands, erklärt im Gespräch mit Aqua Viva, warum die gesetzlichen Restwasserbestimmungen trotzdem immer wieder politischen Angriffen ausgesetzt sind und warum sich der SFV mit aller Kraft gegen diese Vorstösse wehrt.

Das Gespräch führte Tobias Herbst


«Viele Untersuchungen zeigen, dass in Restwasserstrecken die biologische Vielfalt stark vermindert ist. So wurden beispielsweise geringere Dichten an Mikroorganismen und Kleinlebewesen festgestellt und nachgewiesen, dass Fische in Restwasserstrecken magerer und damit weniger fit sind.»

David Bittner, Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei-Verbands

Herr Bittner, warum kämpfen Organisationen wie der SFV und Aqua Viva seit über 50 Jahren für angemessene Restwassermengen?

Wasser ist Leben und wenn das Wasser fehlt in einem Gewässer, gibt es auch kein Leben. In der Schweiz gibt es über 2500 Kilometer Restwasserstrecken und entsprechend viele Gewässerlebensräume sind betroffen. Die Gewässer sind unsere wichtigsten Biodiversitätsgebiete. 80 Prozent aller Schweizer Tier- und Pflanzenarten finden im oder am Wasser ihren Lebensraum. Doch der Artenrückgang hier ist besonders drastisch: So sind beispielsweise 75 Prozent aller Schweizer Fischarten bereits ausgestorben, vom Aussterben bedroht oder gefährdet. Dies sind unglaubliche Zahlen und der Klimawandel verschärft das Problem noch. Mit den steigenden Wassertemperaturen geraten kältebedürftige Arten wie Forellen und Äschen sehr schnell an ihre Grenzen.

Zumindest auf gesetzlicher Ebene war dieser Einsatz auch erfolgreich. Können Sie uns kurz schildern, was alles erreicht wurde?

Beim Thema Restwasser handelt es sich um eine jahrzehntelange Geschichte. 1975 wurden angemessene Restwassermengen in der Verfassung verankert und 1992 im revidierten Gewässerschutzgesetz vom Volk bestätigt. Der grösste Erfolg ist jedoch, dass 2011 im revidierten Gewässerschutzgesetz in Artikel 31 sogenannte Mindestrestwassermengen gesetzlich festgelegt wurden. Dies übrigens auf die vom SFV lancierte Volksinitiative Lebendiges Wasser hin. Dadurch reden wir jetzt nicht mehr nur von «wirtschaftlich tragbaren Massnahmen», wie im Gesetz von 1992, welche die Kraftwerkbetreiber umsetzen müssen. Je nach Grösse eines Gewässers ist heute genau vorgegeben, wie viel Wasser dieses nach einer Wasserentnahme mindestens noch führen muss.

Und wie viel Wasser muss demnach in unseren Gewässern verbleiben?

Die gesetzlichen Restwassermengen machen im Durchschnitt gerade einmal 6 bis 12 Prozent des eigentlichen Flusswassers aus. Wir haben es hier also mit einer klaren Bevorteilung der Wasserkraft zu tun und nicht mit einem fairen Kompromiss. Die «angemessenen» Mindestrestwassermengen sind in Bezug auf ihre ökologischen Funktionen denn auch als absolutes Minimum zu verstehen. Dies bestätigt auch die Wissenschaft. Viele Untersuchungen zeigen, dass in Restwasserstrecken die biologische Vielfalt stark vermindert ist. So wurden beispielsweise geringere Dichten an Mikroorganismen und Kleinlebewesen festgestellt und nachgewiesen, dass Fische in Restwasserstrecken magerer und damit weniger fit sind. Natürlich hat auch die Wasserkraft Produktionseinbussen, aber eben nicht von 30 oder sogar 50 Prozent, sondern nochmals: Wir sprechen hier von 6 bis 12 Prozent.

Wurden diese Mindestmengen bislang konsequent umgesetzt?

Das Problem mit der Umsetzung der Restwassermengen ist, dass die bestehenden Rechte von Wasserkraftbetreibern nicht einfach durch neue Gesetze beschnitten werden können. Erst wenn eine Konzessionserneuerung ansteht – also manchmal erst nach 80 Jahren Nutzungsdauer – kommen die gesetzlichen Regelungen zum Tragen. Bis dahin muss die Restwassersanierung nur insoweit erfolgen, wie dies ohne entschädigungsbegründende Eingriffe in bestehende Wassernutzungsrechte möglich ist. In diesem Sinne wurde zwar bereits einiges erreicht, aber trotz der gesetzlichen Frist bis 2012 gibt es auch heute noch Schwarze Schafe, die überhaupt keine Sanierungsmassnahmen durchgeführt haben, nach über 30 Jahren! Zahlreiche Konzessionserneuerungen stehen zudem erst in den nächsten Jahren und Jahrzehnten an. Auf gesetzlicher Ebene wurden daher zwar Erfolge erzielt, aber die eigentliche Umsetzung ist eben grösstenteils noch nicht erfolgt.

Wie kam es dazu, dass die Restwasserbestimmungen nun politisch unter Druck gerieten?

Mit der sogenannten Energiekrise, die im letzten Jahr mit Kriegsausbruch begann und der drohenden Winterstromlücke wurden viele Ängste bewusst geschürt. Einige Politiker haben die Situation genutzt, um Themen anzugreifen, die ihnen seit langem ein Dorn im Auge sind. Allerdings haben diese Forderungen nach einer Lockerung der Restwasserbestimmungen nichts mit den tatsächlichen Problemen einer akuten Energiemangellage zu tun. Durch die Sistierung der Restwasserbestimmungen gewinnen wir auf die Schnelle nur marginale Strommengen, konkret circa 200 Gigawattstunden pro Jahr. Dies entspricht in etwa dem, was aktuell in nur zwei Monaten bei der Photovoltaik zugebaut wird. Das ist vielen auch in der Politik nicht bewusst. Beim Gewässerschutz und den verursachten ökologischen Schäden geht es hingegen um sehr viel: Die teils dramatischen Zustände in unseren Gewässern könnten auf Jahrzehnte hin zementiert werden und angesichts der bereits heutigen äusserst ernüchternden Situation stellt sich die Frage, wieviel wir unseren Gewässern noch zumuten können?

Wie geht es politisch nun weiter?

In der Sommersession hat der Ständerat den extremen Beschluss des Nationalrats korrigiert, die Restwassersanierung zu sistieren. Das begrüssen wir, denn aus unserer Sicht wäre damit eine klare rote Linie überschritten. Der Ball liegt nun wieder beim Nationalrat und der SFV setzt auf dessen Fairness, am historischen Kompromiss mit den Fischer:innen im Zuge der Initiative Lebendige Gewässer nicht zu rütteln. Sollte es dennoch dazu kommen, wird der SFV dies nicht einfach hinnehmen, sondern auch weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen ankämpfen.

Herr Bittner, vielen Dank für das Gespräch.

David Bittner

ist seit 2021 Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei-Verbands (SFV).

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